Unternehmensbewertung nach IDW S1 – Sachverständiger Münster

Unternehmensbewertung nach IDW S 1

Modular von der Wertanalyse bis zum Gutachten nach IDW S 1 i.d.F. 2026 – das Gutachten erstellt Dr. Paul Markus Konrad persönlich als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Unternehmensbewertung.

Wissen, was Wert ist

Unternehmensbewertung von Fischer | Konrad

Fischer | Konrad aus Münster in Nordrhein-Westfalen hat auf Basis der langjährigen Bewertungserfahrung von Dr. Konrad als Gerichtsgutachter und Sachverständiger ein modulares Gutachtenmodell mit vier Stufen entwickelt: Die Basisstufe – die Wertanalyse – eröffnet eine kostengünstige Möglichkeit zur Bestimmung des optimalen Gutachtenumfangs, wobei stets der Bewertungszweck und das Wertrisiko im Mittelpunkt stehen. Über die Wertberechnung und die Stellungnahme lässt sich die Bewertung ohne methodischen Bruch stufenlos bis zum vollwertigen Gutachten nach IDW S1 ausbauen.

Unsere Bewertungen folgen IDW S 1 und halten der Prüfung stand – durch Finanzverwaltung, Gerichte und Transaktionspartner. Der modulare Aufbau sorgt dafür, dass Sie nur die Tiefe beauftragen, die Ihr Anlass verlangt.

Dr. Konrad ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Unternehmensbewertung und erklärt Ihnen die Details und Vorteile unseres Ansatzes gerne im persönlichen Gespräch.

Aktueller Bewertungsstandard: Für Bewertungsstichtage nach dem 9. April 2026 erstellen wir Bewertungen nach IDW S 1 in der Fassung 2026 (IDW S 1 i.d.F. 2026). Für frühere Bewertungsstichtage wenden wir den neuen Standard auf ausdrücklichen Wunsch ebenfalls an.
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Beispielbericht der Wertanalyse (Stufe 1)

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Wie gehen wir vor?

Modularer, nahtlos erweiterbarer Gutachtenansatz

Fischer | Konrad schließt die Lücke zwischen dem in der Praxis gängigen vereinfachten Ertragswertverfahren und einer vollwertigen Unternehmensbewertung nach IDW S1: Die Lösung von Fischer | Konrad besteht aus einer Wertanalyse und verschiedenen optionalen Modulen, die sich nahtlos in die Wertanalyse einfügen lassen. Durch Teilstandardisierung von Arbeitsschritten und den modularen Aufbau wird eine kostentransparente und für den Bewertungszweck angemessene Ermittlung des Unternehmenswertes ermöglicht, angepasst an Ihre individuellen Anforderungen. Sie können so von einer modelltheoretisch höchsten Standards entsprechenden Methode profitieren, die stets die Einhaltung eines ausgewogenen Preis-Leistungs-Verhältnisses im Auge behält.

Das modulare Konzept von Fischer | Konrad ist grundsätzlich für alle Bewertungsanlässe geeignet, da es durch die Verwendung des Discounted Cashflow-Verfahrens in jeder Ausprägung den methodischen und rechnerischen Grundsätzen der Unternehmensbewertung nach IDW S1 Standard entspricht. Fallspezifische Anpassungen sind – im Gegensatz zum im Bewertungsgesetz definierten Ertragswertverfahren – flexibel möglich.

Modularer Gutachtenansatz

Der modulare Aufbau unserer Lösung schließt die Lücke zwischen aufwendigen und teuren Gutachten und stark vereinfachenden, kostengünstigen Verfahren.

Wann braucht man das?

Anwendungsfälle und Referenzen

Fischer | Konrad kann auf über 15 Jahre Erfahrung im Bereich der Unternehmensbewertung zurückgreifen. Anwendungsfälle aus unserer Bewertungspraxis umfassen beispielsweise steuerliche Sachverhalte gegenüber dem Finanzamt wie Steuer- und Betriebsprüfungen, Sperrfristverletzungen oder Erbschaften, das Ausscheiden von Gesellschaftern und die dabei zu ermittelnde Abfindung, gerichtliche Auseinandersetzungen, familienrechtliche Auseinandersetzungen (z. B. Scheidungen), Umstrukturierungen, Unternehmensnachfolgen oder Moderationen:

Familienrechtliche Anlässe vor Gericht: Scheidung
Familien­rechtliche Anlässe vor Gericht: Scheidung

Familien­rechtliche Anlässe vor Gericht: Scheidung

Im Rahmen einer Scheidung von Eheleuten war seit 2013 der für die Ausgleichs­forderung maßgebliche Unternehmenswert streitig. Auch vor Gericht konnte keine Einigung erzielt werden. Dr. Paul Markus Konrad wurde 2019 vom Gericht zum Sachverständigen bestellt, um den Unternehmenswert zu bestimmen. Auf Basis unserer Ausführungen und durch die transparente Darstellung der Werttreiber konnte eine Einigung erzielt werden.

Steuerliche Sachverhalte: Einbringung zu Buchwerten
Einbringung zu Buchwerten: LIMAS GmbH
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Einbringung zu Buchwerten: LIMAS GmbH

Im Rahmen eines von Fischer | Konrad unterstützten Unternehmensverkaufs stellte sich im Jahr 2021 heraus, dass die Gesellschaft LIMAS als Einzelgesellschaft wenige Jahre zuvor zu Buchwerten in eine GmbH eingebracht worden war. Durch die Unternehmensveräußerung kam es zu einer Sperrfristverletzung, die im vorliegenden Fall jedoch nur zu einer geringen Steuerverschiebung führte. Da das Unternehmen in der Zwischenzeit deutlich gewachsen war, wurde ein Gutachten angefragt. Hier konnte durch eine schlanke und überschlägige Planungsrechnung den Anforderungen der Finanzverwaltung genüge getan werden.

Steuerliche Sachverhalte: Fingierte Lohnsteuer
Lohnsteuer: B&W International
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Lohnsteuer: B&W International

Im Rahmen einer Unternehmens­nachfolge hatte ein Geschäftsführer der B&W International im Jahr 2016 Anteile von dem Altgesellschafter erworben. Im Rahmen einer Lohnsteuer­prüfung 2020 wurde in Frage gestellt, ob der dabei gezahlte Preis drittvergleichs­üblich sei oder ob das Unternehmen nicht vielmehr verbilligt verkauft worden sei und sich somit steuerlich Lohn ergeben würde. Fischer | Konrad erstellte hier ein detailliertes Gutachten und übernahm die Wertdiskussion mit dem Fachprüfer für Unternehmens­bewertung der Finanzverwaltung. Auf Basis des Gutachtens konnte darauf basierend eine Einigung erzielt werden.

Unternehmenskauf- und verkauf
Unternehmensnachfolge: Dachdecker Heiko Muuss
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Unternehmensnachfolge: Dachdecker Heiko Muuss

Im Rahmen einer von Fischer | Konrad unterstützten Unternehmens­nachfolge sollte im Jahr 2019 das Unternehmen an den Geschäfts­führer veräußert werden. Die Verhandlungen zum Verkehrs­wert stellten sich jedoch als schwierig dar, da der Ertragswert und das Betriebs­vermögen aus unter­schiedlichen Perspektiven betrachtet wurden. Fischer | Konrad moderierte die Verhandlungen, indem durch die Erstellung einer Planungs­rechnung, die Analyse der Werttreiber und die Integration der konkreten Finanzierungs­optionen in die Planungs­rechnung ein für beide Seiten als fair empfundener Kaufpreis ermittelt werden konnte.

Umstrukturierung
Umstrukturierung: Just Spices
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Umstrukturierung: Just Spices

Die Gesellschafter der Just Spices GmbH benötigten 2021 für eine Strukturierung des Beteiligungs­portfolios ein Bewertungsgutachten. In Zusammen­arbeit mit dem Controlling­team der Just Spices wurden die komplexen Marketing-Strukturen konsistent in einem Bewertungs­modell abgebildet und darauf basierend ein Gutachten nach dem IDW S1-Standard erstellt.

Fremdkapitalbewertung
Fremdkapitalbewertung: Bright Capital
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Fremdkapitalbewertung: Bright Capital

Fischer | Konrad unterstützt Bright Capital, einen in der DACH-Region führenden Private Debt Investor mit Fokus auf KMU, bei der viertel­jährlichen Bewertung der einzelnen Fremdkapital­tranchen nach KAGB, IPEV-Guidelines bzw. IDW S1.

Erbrechtliche Anlässe
Erdenwerke Strenge (Erbrechtliche Anlässe)
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Erdenwerke Strenge (Erbrechtliche Anlässe)

Eine kurz vor dem Beginn der Corona-Pandemie bei der Strenge Gruppe geplante vorgezogene familien­interne Unternehmens­nachfolge verzögerte sich um ein Jahr, so dass die Übertragung schließlich mitten in der Corona Pandemie erfolgte. Zu diesem Zeitpunkt zeigten die aktuellen Zahlen eine pandemie­bedingte Verzerrung der Vermögens- Finanz- und Ertragslage, so dass das vereinfachte Ertragswert­verfahren zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führte. Daher wurde ein Gutachten nach IDW S1 erstellt, das die pandemie­bedingten Sonder­effekte konsistent abbilden konnte.

Familienrechtliche Anlässe vor Gericht: Scheidung
Familien­rechtliche Anlässe vor Gericht: Scheidung

Familien­rechtliche Anlässe vor Gericht: Scheidung

Im Rahmen einer Scheidung von Eheleuten war seit 2013 der für die Ausgleichs­forderung maßgebliche Unternehmenswert streitig. Auch vor Gericht konnte keine Einigung erzielt werden. Dr. Paul Markus Konrad wurde 2019 vom Gericht zum Sachverständigen bestellt, um den Unternehmenswert zu bestimmen. Auf Basis unserer Ausführungen und durch die transparente Darstellung der Werttreiber konnte eine Einigung erzielt werden.

Steuerliche Sachverhalte: Einbringung zu Buchwerten
Einbringung zu Buchwerten: LIMAS GmbH
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Einbringung zu Buchwerten: LIMAS GmbH

Im Rahmen eines von Fischer | Konrad unterstützten Unternehmensverkaufs stellte sich im Jahr 2021 heraus, dass die Gesellschaft LIMAS als Einzelgesellschaft wenige Jahre zuvor zu Buchwerten in eine GmbH eingebracht worden war. Durch die Unternehmensveräußerung kam es zu einer Sperrfristverletzung, die im vorliegenden Fall jedoch nur zu einer geringen Steuerverschiebung führte. Da das Unternehmen in der Zwischenzeit deutlich gewachsen war, wurde ein Gutachten angefragt. Hier konnte durch eine schlanke und überschlägige Planungsrechnung den Anforderungen der Finanzverwaltung genüge getan werden.

Warum braucht man das?

Vor- und Nachteile der gängigen Verfahren

Der steinige Königsweg: Bewertungsgutachten nach IDW S1

Die Unternehmensbewertung gilt gemeinhin als Königsdisziplin der Betriebswirtschaftslehre, da in ihr alle betriebswirtschaftlichen Teildisziplinen zu einer Zahl – dem Unternehmenswert – verdichtet werden. Eine Unternehmensbewertung nach dem Discounted Cashflow-Verfahren (DCF-Verfahren) oder dem Ertragswertverfahren erfordert nicht nur ein tiefes Verständnis für finanzwirtschaftliche Kennzahlen wie Rohertrag und Gewinn, sondern auch für die dahinterstehende betriebswirtschaftliche Realität, wie z. B. kundenseitiges Vertriebspotential, verfügbare personelle, materielle und immaterielle Ressourcen, Lieferketten oder Geschäftsprozesse. Nur vor diesem Hintergrund kann die für die Ermittlung des Wertes notwendige Planungsrechnung zuverlässig abgeleitet werden. Darüber hinaus sind in der Regel stichtagsorientierte Kapitalmarktanalysen notwendig, um anhand einer Peergroup-Analyse eine risikoadäquate Bewertung sicherzustellen. Die Qualitätsanforderungen sind nach den gängigen Standards des IDW oder der EACVA außerordentlich hoch, wobei der damit verbundene Aufwand für den Auftraggeber meist intransparent ist.

Das vereinfachte Ertragswertverfahren: Die einfache gesetzliche Lösung?

Da der mit der Gutachtenerstellung verbundene Aufwand in vielen Fällen nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Bewertungszweck bzw. dem zu bewertenden Objekt steht, erlaubt das Bewertungsgesetz (BewG) unter bestimmten Umständen die Ermittlung des gemeinen Wertes nach §9 Bewertungsgesetz anhand des sogenannten vereinfachten Ertragswertverfahrens nach §199 ff. Bewertungsgesetz. Bei dieser Methode handelt es sich um ein spezielles Ertragswertverfahren, das die Planungsrechnung durch die Verwendung der letzten drei vor dem Bewertungsstichtag liegenden Jahresabschlüsse ersetzt. Gemäß den Vorschriften im Bewertungsgesetz wird das Betriebsergebnis der Firma um ausgewählte Erträge und Aufwendungen bereinigt (§202 BewG). Der bei der Berechnung des Ertragswertes zu berücksichtigende Risikoparameter ist im Bewertungsgesetz für Firmen aller Branchen einheitlich vorgegeben (§203 BewG).

Bei der Berechnung des Unternehmenswertes anhand dieser Methode kann es aufgrund dieser starken Vereinfachungen zu deutlichen Verzerrungen des Wertes kommen. Diese können zu unerkannten Bewertungsfehlern und zu nachteiligen Werten, z. B. steuerlich, führen.

Multiplikatoren: Komplexitätsreduktion durch Daumenregeln

Zur Vereinfachung der Unternehmensbewertung begegnet man in der Praxis – gerade im Bereich Unternehmenskauf und -verkauf (M&A) – häufig sogenannten Multiplikatoren. Hierbei wird der Verkehrswert ermittelt, indem auf eine unternehmensspezifische Kennzahl, häufig etwa den Umsatz oder das Betriebsergebnis (EBIT oder EBITDA) ein Vervielfältiger, der sogenannte Multiplikator angewendet wird. Die Multiplikatoren werden meist branchenspezifisch ermittelt, entweder auf Basis von Vergleichsdaten oder Expertenschätzungen.

Multiplikatoren sind häufig insofern problematisch, als sie auf einer eher eingeschränkten Datengrundlage ermittelt werden. Daher können selbst branchenspezifisch ausgewählte Multiplikatoren zu starken Wertverzerrungen führen. Durch den methodisch nur sehr eingeschränkt möglichen Bezug zum Bewertungsobjekt und zu den unternehmenseigenen Werttreibern bleibt diese Art der Bewertung jedoch problematisch, gerade im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Darüber hinaus sind Multiplikatoren bei steuerlichen und gerichtlichen Bewertungen in der Regel allenfalls zur Plausibilisierung des Unternehmenswertes verbreitet.

Methodenvergleich

Die folgende Übersicht stellt die gängigen Bewertungsverfahren gegenüber und zeigt kompakt, wo ihre jeweiligen Stärken und Schwächen liegen.

Vereinfachtes Ertragswertverfahren

Vorteile

  • +Einfache, gesetzlich vorgeschriebene Methodik
  • +Kostengünstig
  • +Hohe Akzeptanz bei steuerlichen Bewertungen, sofern nicht „offensichtlich unzutreffend“

Nachteile

  • Bewertungsverzerrungen durch Vergangenheitsbezug
  • Werttreiber bleiben unbekannt
  • Geringe Akzeptanz bei Praktikern
  • Nicht erweiterbar zum Gutachten

Multiplikator-Verfahren

Vorteile

  • +Hohe Verbreitung und Akzeptanz bei Praktikern
  • +Einfach verständliche Marktplatzlogik
  • +Kostengünstig

Nachteile

  • Methodisch nur geringer Bezug zum Bewertungsobjekt möglich
  • Bewertungsverzerrungen durch Vergangenheitsbezug
  • Einfachheit kann zu methodischen Fehlern verleiten
  • Nicht erweiterbar zum Gutachten
  • Werttreiber bleiben unbekannt

DCF- / Ertragswertverfahren

Vorteile

  • +Hohe Akzeptanz, insbesondere bei gerichtlichen oder steuerlichen Anlässen
  • +Ermittlung von Werttreibern: Argumentation zur subjektiven Wertfindung
  • +Maximaler Bezug zum Bewertungsobjekt
  • +Zukunftsorientierung

Nachteile

  • Aufwendig und teuer
  • Erfordert hohe betriebswirtschaftliche Expertise

Bewertungsmethodik zwischen Komplexität und Daumenregel

Bei der Unternehmensbewertung widerstreiten kostengünstige Methoden wie das vereinfachte Ertragswertverfahren oder die Multiplikatormethode mit aufwendigen Bewertungsstandards, die dem gerichtlichen und steuerlichen Königsweg entsprechen. Das vereinfachte Ertragswertverfahren kann schnell zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führen und ist zudem kaum zu einer Unternehmensbewertung ausbaufähig. Die Bewertungsmethode auf Basis von Multiplikatoren besticht durch den hohen Verbreitungsgrad im M&A-Bereich und die einfache Marktplatzlogik, ist jedoch meist gerichtlich und steuerlich nicht durchsetzbar, da der Bezug zum konkreten Bewertungsobjekt und seinen Werttreibern in der Regel klein ist. Auf der anderen Seite stehen Verfahren nach den gängigen Bewertungsstandards (z. B. IDW S1), bei denen die Qualitätsanforderungen jedoch manchmal nicht im Verhältnis zum Bewertungszweck oder dem vorhandenen Budget stehen.

Stufe 1 – Wertanalyse

Die Basis: Handfeste Ergebnisse zu einem festen Budget

Bereits die Wertanalyse erfüllt im Gegensatz zum im Bewertungsgesetz definierten Ertragswertverfahren modelltheoretisch die höchsten Standards der zukunftsorientierten Wertermittlung nach IDW S1 Standard, damit der Wert einer fachlichen Prüfung standhält. Die für das Verfahren zwingend erforderliche Planungsrechnung (zur Ermittlung der zukünftigen Cashflows) wird zunächst standardisiert auf Basis von Vergangenheitsdaten des Unternehmens ermittelt. Unsere Mandanten erhalten in der Basisvariante einen detaillierten Bericht zum Unternehmenswert, der unter anderem eine historische Bilanzanalyse, die Darstellung der Planungsrechnung und der verwendeten Bewertungsverfahren sowie umfassende Sensitivitätsanalysen zum ermittelten Wert umfasst.

Sie liefern

Einfache Voraussetzungen

  • Jährliche Summen- und Saldenlisten (SuSa) für fünf Jahre nach Datev SKR03 oder SKR04 im Excel-Format
  • Jahresabschlüsse mit Kontennachweis im PDF-Format
  • Diese Informationen erhalten Sie in der Regel problemlos von Ihrem Steuerberater.

Sie erhalten

Umfangreiche Leistungen

  • Ermittlung einer standardisierten Planungsrechnung auf Basis von historischen Durchschnittswerten
  • Unternehmensbewertung unter Beachtung der bewertungstechnischen Vorschriften des IDW S1:
    • Discounted Cashflow-Methode (DCF-Methode) nach allen gängigen Verfahren – Adjusted Present Value-Verfahren (APV), Flow to Equity-Verfahren (FtE) und Weighted Average Cost of Capital-Verfahren (WACC)
    • Ermittlung des Basiszinssatzes nach IDW S1 (Svensson-Methode) – tagesaktueller Basiszins-Rechner
    • Periodisches Relevering mit Eigenkapital-Beta (Roll-Back-Verfahren, Harris-Pringle bzw. Fernandez-Formel)
    • Berücksichtigung eines Debt Beta
  • Detaillierter Bericht zum berechneten Unternehmenswert inklusive historischer Bilanzanalyse, standardisierter Planungsrechnung sowie detaillierten Sensitivitätsanalysen.
Bewertungsmethodik

Durch unsere Erweiterungsmodule können wir den Gutachtenumfang flexibel an Ihre individuellen Rahmenbedingungen anpassen.

Das Stufenmodell

Von der Wertanalyse bis zum Vollgutachten nach IDW S 1 i.d.F. 2026

Vier Stufen, ein konsistenter methodischer Rahmen: Jede Stufe baut auf der vorherigen auf, jede Stufe lässt sich ohne methodischen Bruch in die nächste überführen. Die Bezeichnungen Wertberechnung, Stellungnahme und Gutachten stammen direkt aus den Berichtsformen des IDW S 1 i.d.F. 2026 und entsprechen den dort definierten Funktionen des Bewerters: Wertberechnung in der Beratungsfunktion, Stellungnahme in der Funktion als neutraler Sachverständiger, Gutachten in der Funktion als neutraler Gutachter. Welche Stufe für ein Mandat richtig ist, hängt am Bewertungszweck – gerichtlich, steuerlich, familienrechtlich, transaktionsvorbereitend oder intern – und am vertretbaren Aufwand.

Stufe 1

Wertanalyse

Bewertung nach IDW-S1-Methodik auf Basis einer standardisierten Planungsrechnung aus den Vergangenheitsdaten. Klassische Discounted-Cashflow-Verfahren (APV, FtE, WACC), Basiszinssatz nach Svensson-Methode, Beta vereinfacht aus branchenspezifischen Vergleichsdaten. Detaillierter Bericht inklusive historischer Bilanzanalyse und Sensitivitätsanalysen – der Aufbau ist oben unter „Die Basis“ im Detail beschrieben.

Eignet sich für

  • Statische Geschäftsmodelle, bei denen die Vergangenheit ein belastbarer Indikator für die Zukunft ist
  • Voranalyse zur Frage „Welcher Gutachtenumfang ist für unseren Bewertungszweck wirklich nötig?
  • Interne Wertindikation ohne externes Adressatenpublikum

Stufe 2

Wertberechnung

Die Wertanalyse plus eine einfache, zukunftsorientierte Planungsrechnung. Entweder übernehmen wir eine im Unternehmen vorhandene Planungsrechnung und prüfen sie rechnerisch, oder wir unterstützen die Geschäftsführung im Planungsworkshop bei der Erstellung einer einfachen Planungsrechnung. Die Annahmen der Geschäftsführung bilden die Grundlage und werden methodisch sauber in das Bewertungsmodell überführt – ein schlanker, kostengünstiger Weg zu einer belastbaren Wertindikation. Bei einem Kontenrahmen außerhalb von Datev-SKR03 oder Datev-SKR04 erfolgt an Stelle des semi-automatischen Mappings eine manuelle Datenintegration in das Unternehmensbewertungsmodell.

Eignet sich für

  • Niedrige bis mittlere Gegenstands- und Streitwerte
  • Interne Wertverwendung mit Anspruch an Zukunftsorientierung
  • Bewertungen mit absehbaren Geschäftsentwicklungen, die sich in den Vergangenheitsdaten noch nicht zeigen

Stufe 3

Stellungnahme

Die Wertberechnung plus eine ausreichende Plausibilitätsbeurteilung der wesentlichen Planungsannahmen – nach IDW S 1 i.d.F. 2026 das Kennzeichen der Stellungnahme als Bewertung in der Funktion eines neutralen Sachverständigen – sowie externe Objektivierung über den Kapitalmarkt. Über betriebswirtschaftliche Detailanalysen werden ausgewählte Positionen des Jahresabschlusses (z. B. Material- oder Personalaufwand, Working Capital) kritisch hinterfragt und plausibilisiert. Bei Bedarf kommen Projektkosten- oder Deckungsbeitragsrechnungen auf Basis von GDPdU- oder ERP-Daten hinzu. Die Kapitalkostenanalyse umfasst die Ableitung der Kapitalkosten auf Basis des branchenüblichen Capital Asset Pricing Model (CAPM) mit börsennotierter Peergroup und stichtagsgenauer Beta-Ableitung. Der ermittelte Unternehmenswert wird abschließend über Markt- und Expertenmultiplikatoren eingeordnet und plausibilisiert.

Eignet sich für

  • Familienrechtliche Auseinandersetzungen (Scheidungen, Erbauseinandersetzungen) – bei Bedarf unter Beachtung der Besonderheiten nach IDW S13 (fiktive Veräußerungsgewinnsteuer, tax amortisation benefit)
  • Anlässe mit Anspruch auf eine eingeschränkte interne und externe Plausibilisierung

Stufe 4

Individualisierte Gutachtenerstellung nach IDW S1

Das vollwertige Bewertungsgutachten nach IDW S 1 i.d.F. 2026: In der Funktion als neutraler Gutachter erfolgt die vollumfängliche Plausibilitätsbeurteilung der wesentlichen Annahmen, des Planungsmodells und des sich ergebenden Unternehmenswerts. Die individualisierte Gutachtenerstellung kann alle Module der vorherigen Stufen umfassen und im Einzelfall darüber hinausgehen – beispielsweise durch eine Analyse der Planungstreue über den historischen Betrachtungszeitraum, sofern unternehmensinterne Planungsrechnungen für die Historie vorhanden sind. Erfüllt vollumfänglich die Anforderungen an ein Unternehmenswertgutachten gemäß IDW S 1 i.d.F. 2026 und liegt qualitativ deutlich über dem im Bewertungsgesetz beschriebenen Ertragswertverfahren.

Eignet sich für

  • Gerichtliche Auseinandersetzungen, Squeeze-Outs, gesellschaftsrechtliche Verfahren
  • Steuerliche Bewertungen – Schenkung, Erbschaft, Sperrfristverletzungen, Steuerprüfungen
  • Alle Bewertungsanlässe, in denen der vollständige IDW-S1-Standard zwingend gefordert ist

Einzelleistungen

Alle Module zur freien Kombination

Die vier Stufen sind die üblichen Pakete – die zugrundeliegenden Module lassen sich aber auch einzeln beauftragen oder à la carte mit jeder Stufe kombinieren. Voraussetzung ist mindestens die Wertanalyse als Basis. Darüber hinaus ergänzen die folgenden Module den Gutachtenumfang fallspezifisch.

Stufe 2

Kontenrahmen

Sollte das Bewertungsobjekt einen anderen Kontenrahmen als Datev-SKR03 oder Datev-SKR04 nutzen, führen wir an Stelle des semi-automatischen Mappings eine manuelle Datenintegration in das Unternehmensbewertungsmodell durch. Ein manuelles Mapping der Daten ist in aller Regel mit geringem zusätzlichem Aufwand möglich.

Stufe 2

Planungsworkshop

Um eine individuelle Planungsrechnung zu berücksichtigen, bieten wir Ihnen einen Planungsworkshop an. Dabei normalisieren wir zunächst die historischen Ergebnisse, passen die Planungsrechnung an die spezifischen Unternehmenseigenschaften an und ermitteln die bewertungsrelevanten Cashflows.

Stufe 3

Kapitalkostenanalyse

Die Kapitalkostenanalyse umfasst die Ableitung der Kapitalkosten auf Basis des branchenüblichen Capital Asset Pricing Model (CAPM). Im Zuge der Analyse erfolgt die Identifikation einer börsennotierten Peergroup und die Ableitung des Beta-Faktors.

Stufe 3

Multiplikatoren

Der ermittelte Unternehmenswert kann auf Basis von Markt- und Expertenmultiples verifiziert werden. Dazu werden zum Beispiel Marktmultiplikatoren herangezogen, die in der Praxis auf Grundlage von tatsächlichen Verkäufen oder auf Basis von Expertenschätzungen innerhalb einer bestimmten Branche ermittelt wurden.

Stufe 3

Betriebswirtschaftliche Detailanalysen

Im Bereich der betriebswirtschaftlichen Detailanalysen untersuchen wir beispielsweise unterschiedliche Positionen des Jahresabschlusses oder fertigen eine Deckungsbeitragsrechnung auf Basis von GDPdU- und/oder ERP-Daten an. Diese Analysen dienen dazu, die Belastbarkeit der dem Bewertungsverfahren zugrundeliegenden Planungsrechnung zu erhöhen.

Zusatzleistung

Marktanalysen

Im Bereich der Marktanalysen werden unterschiedliche Umweltfaktoren, die einen Einfluss auf die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens haben können (z. B. Analyse von Marktgröße und -wachstum, Wettbewerbssituation, Wertschöpfungskette, ggf. auf Grundlage von Experteninterviews und Marktdatenbanken) und die möglichen Auswirkungen in der Unternehmensbewertung berücksichtigt.

Zusatzleistung

Konzernanalysen

Wir bieten unseren Mandanten an, nicht nur den Wert einer einzelnen Firma zu bestimmen, sondern auch gesamte Konzernverbünde oder Zusammenschlüsse von Firmen zu einer wirtschaftlichen Einheit unter Berücksichtigung ggf. vorzunehmender Konsolidierungen zu bewerten.

Zusatzleistung · IDW S13

Familien- und erbrechtliche Anlässe

Unternehmensbewertung bei familien- oder erbrechtlichen Anlässen erfordern gemäß IDW S13 die Beachtung bestimmter bewertungstechnischer Besonderheiten. Beispielsweise kann die Berücksichtigung einer wertmindernden fiktiven Veräußerungsgewinnsteuer oder eines werterhöhenden abschreibungsbedingten Steuervorteils (tax amortisation benefit) sachgerecht sein.

Zusatzleistung

Liquidationswertermittlung

Der Liquidationswert kann als Wertuntergrenze für den Unternehmenswert relevant sein. Bei der Ermittlung des Liquidationswertes wird der Unternehmenswert unter der Annahme ermittelt, dass die einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden des Unternehmens einzeln oder in Gruppen veräußert werden. Der Verkauf wird hypothetisch unter optimaler Ausnutzung realistisch zu erzielender Marktpreise geplant, jedoch werden auch Wertabschläge berücksichtigt.

Zusatzleistung

Szenarioanalysen & Monte-Carlo-Simulation

In bestimmten Fällen kann für die Ermittlung des Unternehmenswertes die Analyse verschiedener Planszenarien sinnvoll sein. Mit Hilfe einer Monte-Carlo-Simulation können im Extremfall Wahrscheinlichkeitsverteilungen für den Unternehmenswert ermittelt werden.

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Häufige Fragen

Antworten zur Unternehmensbewertung

Was ist eine Unternehmensbewertung nach IDW S1?
IDW S 1 ist der Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer für Unternehmensbewertungen. Er beschreibt das Ertragswertverfahren als anerkannte Methodik, die zukünftige Cashflows mit risikoadäquatem Zinssatz auf den Bewertungsstichtag abzinst. IDW S 1 ist die in Gerichts-, Steuer- und Transaktionsverfahren übliche und methodisch anerkannte Grundlage für Unternehmensbewertungen.
Was kostet eine Unternehmensbewertung?
Die Kosten hängen vom Anlass (gerichtliches Gutachten, Transaktion, steuerliche Bewertung), der Komplexität des Unternehmens und dem benötigten Detailgrad ab. Fischer | Konrad bietet einen modularen Aufbau – von der Wertanalyse über die Indikative Bewertung bis zum vollständigen Gutachten nach IDW S1. Konkrete Preisspannen klären wir in der Erstberatung – für sie fällt kein Honorar an.
Wer darf gerichtsverwertbare Bewertungsgutachten erstellen?
Gerichtsverwertbare Bewertungsgutachten erstellen üblicherweise öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, Wirtschaftsprüfer oder Bewerter mit anerkannter Qualifikation (z. B. CVA). Die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch die IHK setzt den Nachweis besonderer Sachkunde voraus und unterliegt laufender Aufsicht. Für gerichtliche Gutachten gilt: Gerichte sollen vorrangig öffentlich bestellte Sachverständige heranziehen (§ 404 Abs. 2 ZPO). Dr. Paul Markus Konrad ist durch die IHK Nord Westfalen als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Unternehmensbewertung bestellt.
Welches Bewertungsverfahren ist das richtige für mein Unternehmen?
Das hängt vom Anlass und dem Empfänger des Gutachtens ab. Für gerichtliche oder steuerliche Verfahren ist das Ertragswertverfahren nach IDW S1 Standard. Bei Transaktionen ist das DCF-Verfahren verbreitet, ergänzt durch das Multiplikatorverfahren als Plausibilitätsanker. Wir wählen das Verfahren mandantenspezifisch – meist als Triangulation mehrerer Methoden.
Wie lange dauert eine Unternehmensbewertung?
Eine indikative Wertanalyse liefern wir typischerweise in 2–3 Wochen. Ein vollständiges IDW-S1-Gutachten benötigt je nach Datenlage und Komplexität 6–10 Wochen. Voraussetzung ist die zügige Bereitstellung der Planungsrechnung sowie der Jahresabschlüsse der letzten 3–5 Jahre.
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